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NABU - P R E S S E D I E N S T -Nr. 07/08 10. März 2008
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Naturschutz
Landschaftsschutzgebiete aufgelöst
Ein Drittel von Hessen verliert seinen Landschaftsschutz
Wiesbaden, Wetzlar; Mit dem Inkrafttreten der Natura 2000-Verordnung sind seit heute fast alle großen Landschaftsschutzgebiete (LSG) in Hessen aufgelöst. Sie sicherten auf 30% der Landesfläche in den letzten drei Jahrzehnten die Naturparke als Erholungsräume. Der Landschaftsschutz entfällt somit für den Taunus, Vogelsberg, Spessart, Bergstraße, Odenwald, Westerwald, Lahn-Dill-Bergland, Burgwald, Kellerwald, Habichtswald, Diemelsee, Meißner-Kaufunger-Wald und weitere Teile des Werra-Meißner-Kreises. „Die Naturparke existieren nur noch auf dem Papier“, so der NABU. Mit „unter die Räder“ kommen mancherorts (z.B. Bergstraße-Odenwald) auch hochwertige Auen-LSG, die erst vor kurzem in die großen Landschaftsschutzgebiete integriert wurden.
Als „Politik gegen die Bedürfnisse der Menschen“ bezeichnet dies der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. Die wenig zersiedelten Mittelgebirgslagen seien ein Qualitätsmerkmal unserer Heimat, das die Landesregierung nun gefährde. Die Landschaftsschutzgebiete sind ein in der Bevölkerung weitestgehend akzeptiertes Instrument des Schutzes wertvoller Kulturlandschaft vor ungebremster Zersiedelung - ihre ersatzlose Streichung erfolgt ohne jegliche Veranlassung. Kritikpunkte wie „überzogene Einzelregelungen“ hätten durch eine Novelle der Verordnungen ohne weiteres verändert werden können, ohne gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Mit dem Wegfall des Landschaftsschutzes auf über 600.000 ha werde dem Landschaftsverbrauch der Weg bereitet. Die Naturparke würden zur reinen Tourismusmarken degradiert, „inhaltsleer und ohne Relevanz für den Natur- und Landschaftsschutz“.
Umweltminister Wilhelm Dietzel rechtfertigt die Löschung mit der Unterschutzstellung von rund 600 Europäischen Schutzgebieten in einer Natura 2000-Verordnung. Darin würden aber nur insgesamt 220 Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt, so der NABU. Dies sei nur ein Bruchteil der etwa 45.000 Arten, die in Hessen leben. Die Erhaltung des Landschaftsbildes spiele bei den europäischen Richtlinien gar keine Rolle. Zudem wird etwa im Odenwald nur ein Bruchteil des ehemaligen LSG nun durch FFH-Recht geschützt.
Nach dem hessischen Naturschutzgesetz können Gebiete zu Naturparken erklärt werden, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind. Diese Grundlage ist nun entfallen. Entscheidend ist daher nach Auffassung des Naturschutzbundes, die Existenz der hessischen Naturparke zu sichern und ihre Qualität zu sichern. Denn das Schutzinstrument für die Erhaltung ihrer Erholungslandschaften waren bisher die Landschaftsschutzgebiete. Nach deren Löschung müssten entsprechend 15 neue Naturpark-Verordnungen erarbeitet werden..
Anderswo sind Naturparke wirklich ein Qualitätsmerkmal erläutert der NABU-Vorsitzende Gerhard Eppler und verweist beispielhaft auf den „Drömling“ in Sachsen-Anhalt. Dort sind per Verordnung ganz konkret Naturschutzziele benannt. In Hessen war das Schutzniveau der Naturparke immer schon geringer als in den neuen Bundesländern. Aber im Landschaftsschutzgebiet musste bei Bauvorhaben zumindest die Untere Naturschutzbehörde einwilligen.
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